Ambulante Hilfen - präventiv & lösungsorientiert
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden ambulante Hilfen zur Erziehung, ambulante Eingliederungshilfen und Frühe Hilfen vom Gesetzgeber unterstützt.
Auftraggeber ist das örtlich zuständige Jugendamt, das den betreffenden Familien Hilfe zur Erziehung in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder ein HaushaltsOrganisationsTraining® (HOT) gewährt.
Wir begleiten, beraten und unterstützen Familien, Eltern, Alleinerziehende, junge Volljährige, Jugendliche und Kinder, je nach Bedarf und Zielsetzung.
Kooperation und Sozialraum
Wir arbeiten eng mit allen, den Familien verbundenen Personen und Einrichtungen, zusammen, wie mit dem zuständigen Jugendamt, mit Lehrern, Ärzten, Psychologen, Therapeuten sowie mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne unsere detaillierte Leistungsbeschreibung für Sozialpädagogische Ambulante Hilfen zu. Hier finden Sie unsere »» Kontaktdaten.